Impressum
Bei Hoheitlichen Tätigkeiten
Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Bei Ingenieurvermessungen
Ingenieurkammer Bau NRW,
Berufsbezeichnung: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zuständige Kammer: Ingenieurkammer-Bau NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf
Verliehen durch: Nordrhein Westfalen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: ÖBVIG NRW
Dipl.-Ing. Arne Engelbrecht ist als ÖbVI für hoheitliche Tätigkeiten im Land Nordrhein-Westfalen zugelassen. Es gilt für diese Tätigkeiten das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in NRW – ÖbVIG NRW. Zulassungsvoraussetzung für die Bestellung ist eine Haftpflichtversicherung. Diese Besteht bei der VHV Allgemeine Versicherungs AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover.
Die hoheitlichen Tätigkeiten werden auf der Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung) VermWertGebO NRW in Verbindung mit dem Gebührentarif (VermWertGebT) abgerechnet.
Für sonstige Ingenieurleistungen gelten das BauKaG NRW, das IngG NRW sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese gesetzlichen Grundlagen sind einzusehen unter: www.gesetze-im-internet.de oder www.nrw.recht.de oder www.ikbaunrw.de.
Und im EU-Recht:
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Name und Sitz des Versicherers:
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland