FAQ – Häufig gestellte Fragen

– 1 Woche download der Katasterunterlagen beim zuständigen Katasteramt und Einteilung und Erledigung des Außendienstes.
– 1 Woche Einteilung und Erledigung des Innendienstes = Grundlageplan nach 1-2 Wochen, danach: Eintrag des Bauvorhabens, wenn alle Planungsunterlagen des Architekten vorliegen (u.a. Bauzeichnungen und Entwässerung) und die Auskünfte vom Bauamt vorliegen (Bebauungsplan, Baulasten, Kanalauskunft) 1-2 Wochen

Dies bedeutet für den Kunden: Im günstigsten Fall (Bauvorhaben im Neubaugebiet) dauert es 1-2 Wochen. Unter ungünstigen Bedingungen, wenn viele Auskünfte schriftlich beantragt werden müssen dauert es 4-5 Wochen plus Planungszeit des Architekten/Bauträgers.

– 1 Woche download der Katasterunterlagen beim zuständigen Katasteramt und Einteilung des Außendienstes
– 1-2 Wochen Erledigung des Außendienstes
– 1-2 Wochen Einteilung und Erledigung des Innendienstes
– 1 Woche Ladungsfrist für den Grenztermin
– 4-6 Wochen Übernahme der Messung beim Katasteramt = 8-12 Wochen

Erst nach der Übernahme erhält man den Fortführungsnachweis, mit dem der Notar beim Grundbuchamt ein eigenes Grundbuchblatt beantragen kann und der neue Eigentümer dieses dann z.B. für eine Finanzierung belasten darf.

Achtung:
evt. müssen noch Genehmigungen eingeholt oder Baulasten gebildet werden. Auch diese Prozesse benötigen 3-4Wochen Zeit. Die gängigen Formulare haben wir vor Ort und helfen beim Ausfüllen. Benötigte Grundbücher können von mir eingesehen werden.

1. Liegen dem Büro die erforderlichen Unterlagen(aktuellsten Planunterlagen) des Architekten bzw. Planers vor?
2. Hat das Vermessungsbüro schon die erforderlichen Unterlagen vom Katasteramt erhalten?
3. Liegt ein schriftlicher Auftrag des Eigentümers bzw. Kostenträgers vor?

Gern informieren wir Sie über entstehende Kosten. Grundlage der Abrechnungen sind die Gebührenordnung für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Landläufiger Ausdruck Fachausdruck
Feineinmessung, Abwinkeln Feinabsteckung
Endeinmessung Gebäudeeinmessung
Parzelle Flurstück
Lageplan Flurkarte

Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Arne Engelbrecht
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zugelassen für das Land Nordrhein-Westfalen